Zustandekommen von Verträgen

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Richtig oder Falsch und begründen Sie Ihre Wahl!

Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges, verpflichtendes Rechtsgeschäft.
Das Erfüllungsgeschäft muss dem Verpflichtungs-geschäft folgen.
Eigentum hat man und Besitz gehört einem.
Der Verkäufer schuldet die Übergabe und Übereignung der mängelfreien Sache.
Kommissionieren heißt veräußern.
Eine Anfrage ist eine Willenserklärung.
Das BGB bezeichnet den Leistungsort als Erfüllungsort.
Ein Käufer ist Schuldner und Gläubiger zugleich.
Ein Kaufvertrag ist ein einseitiges, zustimmungs-bedürftiges Rechtsgeschäft.
Der Käufer trägt beim gesetzlichen Leistungsort mit der Übergabe der Kaufsache das Transportrisiko.
Das Verpflichtungs-geschäft muss dem Erfüllungsgeschäft folgen.
Der Verkäufer schuldet die Abnahme der Sache und die Zahlung des Kaufpreises.
Wir unterscheiden vier Möglichkeiten der Eigentums-übertragung.
Beim Eigentums-vorbehalt wird der Käufer mit der Übergabe der Sache nur unmittelbarer Besitzer.
Jeder Kaufvertrag hat einen gesetzlichen Leistungsort.
Der Leistungsort, Gerichtsstand und Eigentumsvorbehalt sind u. a. Bestandteil einer Ausgangsrechnung.
Mängel einer Ware muss man innerhalb 2 Wochen rügen.
Wenn nichts anderes vereinbart ist reisen die Waren auf Gefahr und Kosten des Verkäufers (Holschuld).
Richtig
Falsch

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Kaufmännische Schule Wangen - Wege zeigen, öffnen, gehen